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   OVG Sachsen-Anhalt, 20.04.2016 - 2 L 64/14   

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OVG Sachsen-Anhalt, 20.04.2016 - 2 L 64/14 (https://dejure.org/2016,13624)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 20.04.2016 - 2 L 64/14 (https://dejure.org/2016,13624)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 20. April 2016 - 2 L 64/14 (https://dejure.org/2016,13624)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abschaltzeiten; Anfechtung, isolierte; Einschätzungsprärogative, naturschutzfachliche; Fledermäuse; Gutachten, faunistisches; Nebenbestimmung; Neubescheidung; Tötungsrisiko, signifikant erhöhtes; Tötungsverbot, artenschutzrechtliches; Windenergieanlage; Abschaltzeiten ...

  • rechtsportal.de

    Festlegung von Abschaltzeiten bei Windkraftanlagen zur Vermeidung eines Verstoßes gegen das artenschutzrechtliche Tötungsverbot als Inhaltsbestimmung oder Nebenbestimmung; Errichten von Windenergieanlagen in der weiteren Umgebung von Rastplätzen fernziehender ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Festlegung von Abschaltzeiten bei Windkraftanlagen zur Vermeidung eines Verstoßes gegen das artenschutzrechtliche Tötungsverbot als Inhaltsbestimmung oder Nebenbestimmung; Errichten von Windenergieanlagen in der weiteren Umgebung von Rastplätzen fernziehender ...

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Abschaltzeiten für Windenergieanlagen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2016, 816
  • NuR 2016, 497
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (26)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.05.2013 - 2 L 106/10

    Abschaltzeiten für Windenergieanlagen; Schriftsatznachlass

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.04.2016 - 2 L 64/14
    Davon ist der Senat in seiner bisherigen Rechtsprechung zu vom Beklagten in seinen Genehmigungsbescheiden verfügten Abschaltauflagen stets ausgegangen (vgl. Urt. v. 16.05.2013 - 2 L 106/10 -, NuR 2014, 575; Urt. v. 13.03.2014 - 2 L 212/11 -, juris).

    Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Windenergieanlagen innerhalb bevorzugter Jagdgebiete oder in Hauptflugrouten errichtet werden sollen (BVerwG, Urt. v. 12.03.2008 - 9 A 3.06 -, BVerwGE 130, 299, RdNr. 219; Urt. d. Senats v. 16.05.2013, a.a.O., RdNr. 19).

    Vielmehr handelt es sich bei dem Anfangsverdacht nur um einen ersten Anschein, der je nach den Umständen des Einzelfalls einer näheren Konkretisierung und weiteren tatsächlichen Fundierung bedarf (vgl. zum Ganzen: Urt. d. Senats v. 16.05.2013, a.a.O., RdNr. 21).

    Diese Grundsätze gelten auch im Hinblick auf das artenschutzrechtliche Verbot der Tötung von Fledermäusen; auch insoweit ist die Prüfung, ob eine signifikante Erhöhung des Tötungsrisikos vorliegt, dadurch gekennzeichnet, dass die Entscheidung prognostische Elemente enthält, rechenhaft handhabbare Verfahren fehlen und spezielle fledermauskundliche Kriterien maßgeblich sind (Urt. d. Senats v. 16.05.2013, a.a.O., RdNr. 20).

    aa) Wie der Senat unter Bezugnahme auf naturschutzfachliche Gutachten bzw. Stellungnahmen (vgl. Urt. v. 16.05.2013, a.a.O., RdNr. 24; Urt. v. 13.03.2014, a.a.O., RdNr. 33) bereits mehrfach entschieden hat, lässt sich in naturschutzfachlich vertretbarer Weise annehmen, dass es sich insbesondere beim Großen Abendsegler um eine Fledermausart handelt, die während ihres herbstlichen Zuges zu den Winterquartieren für Kollisionen mit Windkraftanlagen besonders anfällig ist.

    Wie der Senat in seinem Urteil vom 16.05.2013, a.a.O., RdNr. 25, zu dem ca. 7 km weiter westlich gelegenen Windpark Sotterhausen ausgeführt hat, ist auch die Annahme naturschutzfachlich vertretbar, dass die Gegend südlich des Harzes zwischen dem Süßen See im Westen und dem Kelbraer Stausee im Osten, in der die Windenergieanlage errichtet werden soll, fernwandernden und für Kollisionen mit Windkraftanlagen anerkanntermaßen besonders gefährdeten Fledermausarten wie dem Großen Abendsegler und der Rauhautfledermaus als Flugroute dient, auf der sie im Herbst in ihre südwestlich gelegenen Winter- und im Frühling in ihre nordöstlich gelegenen Sommerquartiere wandern.

  • BVerwG, 21.11.2013 - 7 C 40.11

    Windenergieanlage; Außenbereich; Genehmigung, immissionsschutzrechtliche;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.04.2016 - 2 L 64/14
    Hinsichtlich der Frage, ob Windenergieanlagen im Einzelfall ein signifikant erhöhtes Risiko kollisionsbedingter Verluste von Einzelexemplaren einer besonders geschützten Art verursachen, gilt die Besonderheit, dass der zuständigen Behördeeine naturschutzfachliche Einschätzungsprärogative zugestanden werden muss, die im Verwaltungsprozess dazu führt, dass die gerichtliche Prüfung grundsätzlich auf eine Vertretbarkeitskontrolle beschränkt ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.11.2013 - 7 C 40.11 -, juris; Urt. v. 27.06.2013 - 4 C 1.12 - NVwZ 2013, 1411, RdNr. 14 ff.).

    Ein der Genehmigungsbehörde zugestandener naturschutzfachlicher Beurteilungsspielraum kann sich sowohl auf die Erfassung des Bestandes der geschützten Arten als auch auf die Bewertung der Risiken beziehen, denen diese bei Realisierung des zur Genehmigung gestellten Vorhabens ausgesetzt sind (BVerwG, Urt. v. 21.11.2013, a.a.O., RdNr. 19).

    Die behördliche Einschätzungsprärogative bezieht sich aber nicht generell auf das Artenschutzrecht als solches, sondern greift nur dort Platz, wo trotz fortschreitender wissenschaftlicher Erkenntnisse weiterhin ein gegensätzlicher Meinungsstand fortbesteht und es an eindeutigen ökologischen Erkenntnissen fehlt (BVerwG, Urt. v. 21.11.2013, a.a.O., RdNr. 19).

    Für eine Einschätzungsprärogative ist zwar kein Raum, soweit sich für die Bestandserfassung von Arten, die durch ein immissionsschutzrechtlich genehmigungspflichtiges Vorhaben betroffen sind, eine bestimmte Methode oder für die Risikobewertung ein bestimmter Maßstab durchgesetzt hat und gegenteilige Meinungen nicht mehr als vertretbar angesehen werden können (BVerwG, Urt. v. 21.11.2013, a.a.O., RdNr. 19).

  • BVerwG, 19.11.2009 - 3 C 10.09

    Arzneimittel; Zulassung; Nachzulassung; Auflage; Anfechtung; Dosierung;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.04.2016 - 2 L 64/14
    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 19.11.2009 - 3 C 10.09 -, NVwZ-RR 2010, 320, RdNr. 12; Urt. v. 19.01.1989 - BVerwG 7 C 31.87 -, BVerwGE 81, 185 [186], RdNr. 9 in juris, jew. m.w.N.) ist die Frage, ob eine Auflage isoliert aufgehoben werden kann, die Genehmigung also ohne die Auflage sinnvoller- und rechtmäßigerweise bestehen bleiben kann, Gegenstand der Begründetheit und nicht der Zulässigkeit des mit der Anfechtungsklage verfolgten Aufhebungsbegehrens, sofern nicht eine isolierte Aufhebbarkeit offenkundig von vornherein ausscheidet.

    Die Aufhebung einer Nebenbestimmung setzt aber nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.11.2009, a.a.O., RdNr. 23; Urt. v. 17.02.1984 - BVerwG 4 C 70.80 -, NVwZ 1984, 366, RdNr. 14 in juris) neben ihrer Rechtswidrigkeit voraus, dass der Hauptverwaltungsakt ohne die Nebenbestimmung sinnvoller- und rechtmäßigerweise Bestand haben kann.

    Erweist sich eine Auflage als rechtswidrig, obliegt es zwar regelmäßig dem Tatsachengericht die Tatsachenfeststellungen zu treffen, die für die Beurteilung der Frage, ob der Verwaltungsakt auch ohne die rechtswidrige Auflage rechtmäßigerweise Bestand haben kann, erforderlich sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.11.2009, a.a.O., RdNr. 23, 36).

  • BVerwG, 17.02.1984 - 4 C 70.80

    Voraussetzung für die isolierte Aufhebung der einer Genehmigung beigefügten

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.04.2016 - 2 L 64/14
    Die Aufhebung einer Nebenbestimmung setzt aber nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.11.2009, a.a.O., RdNr. 23; Urt. v. 17.02.1984 - BVerwG 4 C 70.80 -, NVwZ 1984, 366, RdNr. 14 in juris) neben ihrer Rechtswidrigkeit voraus, dass der Hauptverwaltungsakt ohne die Nebenbestimmung sinnvoller- und rechtmäßigerweise Bestand haben kann.

    Mit der hilfsweise erhobenen Verpflichtungsklage kann sie zumindest die Verpflichtung des Beklagten zu einer erneuten Entscheidung erreichen (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.02.1984, a.a.O.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.03.2014 - 2 L 212/11

    Abschaltzeiten für Windenergieanlagen wegen Artenschutz

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.04.2016 - 2 L 64/14
    Davon ist der Senat in seiner bisherigen Rechtsprechung zu vom Beklagten in seinen Genehmigungsbescheiden verfügten Abschaltauflagen stets ausgegangen (vgl. Urt. v. 16.05.2013 - 2 L 106/10 -, NuR 2014, 575; Urt. v. 13.03.2014 - 2 L 212/11 -, juris).

    aa) Wie der Senat unter Bezugnahme auf naturschutzfachliche Gutachten bzw. Stellungnahmen (vgl. Urt. v. 16.05.2013, a.a.O., RdNr. 24; Urt. v. 13.03.2014, a.a.O., RdNr. 33) bereits mehrfach entschieden hat, lässt sich in naturschutzfachlich vertretbarer Weise annehmen, dass es sich insbesondere beim Großen Abendsegler um eine Fledermausart handelt, die während ihres herbstlichen Zuges zu den Winterquartieren für Kollisionen mit Windkraftanlagen besonders anfällig ist.

  • BVerwG, 12.03.2008 - 9 A 3.06

    Straßenplanung; Planfeststellung; Lichtenauer Hochland; anerkannter

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.04.2016 - 2 L 64/14
    Dafür genügt es nicht, dass im Eingriffsbereich überhaupt Tiere der (besonders) geschützten Art angetroffen worden sind; erforderlich sind vielmehr Anhaltspunkte dafür, dass sich das Risiko einer Kollision durch das Vorhaben deutlich und damit in signifikanter Weise erhöht (BVerwG, Urte. vom 12.03.2008 - 9 A 3.06 -, BVerwGE 130, 299, RdNr. 219, v. 13.05.2009 - 9 A 73/07 -, NuR 2009, 711, RdNr. 86, u. v. 09.07.2009 - 4 C 12.07 -, NuR 2009, 789 [797], RdNr. 42).

    Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Windenergieanlagen innerhalb bevorzugter Jagdgebiete oder in Hauptflugrouten errichtet werden sollen (BVerwG, Urt. v. 12.03.2008 - 9 A 3.06 -, BVerwGE 130, 299, RdNr. 219; Urt. d. Senats v. 16.05.2013, a.a.O., RdNr. 19).

  • OVG Thüringen, 10.02.2015 - 1 EO 356/14

    Nachträgliche Verschärfung von Nebenbestimmungen einer

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.04.2016 - 2 L 64/14
    Es kommt vielmehr maßgeblich darauf an, welchen Rechtscharakter die Behörde der Festlegung im Genehmigungsbescheid beigemessen hat (vgl. OVG Weimar, Beschl. v. 10.02.2015 - 1 EO 356/14 -).(Rn.48).

    Der Senat teilt die Rechtsauffassung des Thüringer Oberverwaltungsgerichts (Beschl. v. 10.02.2015 - 1 EO 356/14 -, juris, RdNr. 40 ff.), dass sich - unter Berücksichtigung der in Rechtsprechung und Literatur entwickelten Grundsätze zur Abgrenzung von "echten" Nebenbestimmungen von Inhaltsbestimmungen einer Genehmigung - die Festlegung von Abschaltzeiten bei Windkraftanlagen zur Vermeidung eines Verstoßes gegen das artenschutzrechtliche Tötungsverbot des § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG unabhängig von der durch die Behörde gewählten Bezeichnung nicht zweifelsfrei entweder als Inhaltsbestimmung oder Nebenbestimmung einordnen lässt, sondern es maßgeblich darauf ankommt, welchen Rechtscharakter die Behörde der Festlegung im Genehmigungsbescheid beigemessen hat.

  • BVerwG, 13.12.2000 - 6 C 5.00

    Klageart bei Widerrufsvorbehalt; Gleichwertigkeit einer Ersatzschule in

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.04.2016 - 2 L 64/14
    Ein Verpflichtungsantrag mit dem Begehren, einen begünstigenden Verwaltungsakt ohne eine ihm beigefügte Nebenbestimmung zu erlassen, ist zulässig, wenn er dem Kläger einen im Vergleich zum Anfechtungsantrag weitergehenden Rechtsschutz verschafft (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.12.2000 - BVerwG 6 C 5.00 -, BVerwGE 112, 263 [265], RdNr. 13 in juris).
  • BVerwG, 24.05.1995 - 1 C 7.94

    Ausländerrecht - Aufenthalterlaubnis - Unbefristete Verlängerung - Eheliche

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.04.2016 - 2 L 64/14
    Wird die Genehmigungsbehörde gerichtlich zur Neubescheidung des Genehmigungsantrages verpflichtet, ist sie - auch wenn dies zu keinem neuen Verwaltungsverfahren im Sinne von § 9 VwVfG (i.V.m. § 1 Abs. 1 VwVfG LSA) führt, sondern das ursprüngliche Genehmigungsverfahren lediglich fortgesetzt wird (vgl. BVerwG, Urt. v 24.05.1995 - BVerwG 1 C 7.94 -, BVerwGE 98, 313 [316]), - durch die zeitlichen Beschränkungen des § 7 Abs. 1 Sätze 1 bis 3 der 9. BImSchV nicht von vornherein daran gehindert, im "Neubescheidungsverfahren" Unterlagen nachzufordern.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.01.2016 - 2 L 153/13

    Windenergie und Vogelschutz

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.04.2016 - 2 L 64/14
    Da sich ein Genehmigungsanspruch der Klägerin mit hinreichender Sicherheit weder spruchreif bejahen noch spruchreif verneinen lässt, weil sich die naturschutzrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens nach dem derzeitigen Erkenntnisstand gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG als offen darstellt, dem Beklagten aber sowohl hinsichtlich der Erfassung des Bestandes der Fledermäuse als auch bezüglich der Risikobewertung eine naturschutzfachliche Einschätzungsprärogative zusteht, ist der Beklagte gemäß § 113 Abs. 5 Satz 2 VwGO zu einer Neubescheidung des Genehmigungsantrags der Klägerin unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts zu verpflichten (vgl. Urt. d. Senats v. 20.01.2016 - 2 L 153/13 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2003 - 7 B 2434/02

    Bauplanungsrechtl. Rücksichtnahmegebot: Unzumutbarkeit

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.02.2001 - 7 A 410/01

    Beibringung von Immissions-Gutachten

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 11.02.1985 - 6 A 127/83
  • BVerwG, 09.07.2008 - 9 A 14.07

    Erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts; oberster

  • BVerwG, 27.06.2013 - 4 C 1.12

    Windenergieanlage; Außenbereich; immissionsschutzrechtliche Genehmigung;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.10.2011 - 2 L 6/09

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Windenergieanlagen - Widerspruch gegen

  • BVerwG, 09.07.2009 - 4 C 12.07

    Flughafen; Ausbau; Verlängerung der Start- und Landebahn;

  • EuGH, 20.10.2005 - C-6/04

    Kommission / Vereinigtes Königreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

  • BVerwG, 19.01.1989 - 7 C 31.87

    ausreichende Ermittlungen

  • EuGH, 30.01.2002 - C-103/00

    Kommission / Griechenland

  • BVerwG, 13.05.2009 - 9 A 73.07

    Planfeststellung für Bau und Änderung einer Bundesfernstraße; Habitatschutz;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.07.2009 - 2 L 302/06

    Baugenehmigung für Windkraftanlage

  • BVerwG, 18.07.2013 - 5 C 8.12

    Bemessungsgrundlage; Begrenzung der Revision; Berechtigter; Bescheidungsklage;

  • BVerwG, 09.02.2000 - 4 B 11.00

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

  • BVerwG, 03.11.1994 - 3 C 30.93

    Rettungsdienstgesetz Sachsen-Anhalt - §§ 88, 121 VwGO, "Streitgegenstand" läßt

  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.03.2012 - 11 S 72.10

    Windkraftanlage; Betriebsgenehmigung; Anordung sofortiger Vollziehung; zeitliche

  • BVerwG, 19.12.2023 - 7 C 4.22

    Zulässigkeit nachträglicher artenschutzrechtlicher Beschränkungen des Betriebs

    Bei der in einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für eine Windenergieanlage getroffenen Regelung, die Anlage aus Gründen des Artenschutzes zu bestimmten Zeiten abzuschalten, handelt es sich regelmäßig um eine Nebenstimmung in Form einer Auflage, nicht um eine Inhaltsbestimmung (vgl. OVG Weimar, Beschluss vom 10. Februar 2015 - 1 EO 356/14 - ThürVBl 2015, 218 Rn. 41 ff.; OVG Magdeburg, Urteil vom 20. April 2016 - 2 L 64/14 - NuR 2016, 497 Rn. 48; OVG Lüneburg, Urteil vom 13. März 2019 - 12 LB 125/18 - NuR 2019, 335 Rn. 43 f.; Seibert, UPR 2022, 1 ; a. A. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15. März 2012 âEURŒ- 11 S 72.10 - NuR 2012, 483 Rn. 8; offengelassen von OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. September 2020 - 11 N 39.17 - juris Rn. 11).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.07.2016 - 3 S 942/16

    Vermeidungsmaßnahmen bei Windenergieanlagen

    Bei der Errichtung von Windenergieanlagen ist von denselben Grundsätzen auszugehen (vgl. u.a. OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 20.4.2016 - 2 L 64/14 - juris; BayVGH, Urt. v. 18.6.2014 - 22 B 13.1358 - NuR 2014, 736; OVG Niedersachsen, Beschl. v. 18.4.2011 - 12 ME 274/10 - NVwZ-RR 2011, 597; Gatz, Rechtsfragen der Windenergienutzung, DVBl. 2009, 737, 744).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.11.2016 - 2 L 112/14

    Abschaltzeiten für Windenergieanlagen - Artenschutz

    Fehlt es an ausreichenden Untersuchungen zum Fledermausvorkommen am konkreten Standort bzw. in dessen näherer Umgebung, so dass offen ist, ob die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zum Betrieb der Windenergieanlage auch ohne eine Abschaltauflage rechtmäßigerweise Bestand haben kann, scheidet eine isolierte Aufhebung der Nebenbestimmung aus (Urt. d. Senats . 20.04.2016 - 2 L 64/14 -, NuR 2016, 497).

    Wegen der der Genehmigungsbehörde eingeräumten naturschutzfachlichen Einschätzungsprärogative insbesondere auch hinsichtlich der Bestandserfassung können die fehlenden Feststellungen im gerichtlichen Verfahren nicht getroffen werden mit der Folge, dass die Behörde nur zu einer Neubescheidung des Genehmigungsantrages verpflichtet werden kann (Urt. d. Senats v. 20.04.2016, a.a.O.).(Rn.67).

    Das Urteil des Senats vom 20.04.2016 (2 L 64/14 -, NuR 2016, 497) könne auf den vorliegenden Fall nicht übertragen werden.

    Davon ist der Senat in seiner bisherigen Rechtsprechung zu vom Beklagten in seinen Genehmigungsbescheiden verfügten Abschaltauflagen stets ausgegangen (vgl. Urt. v. 20.04.2016 - 2 L 64/14 -, NuR 2016, 497 [498], RdNr. 48 in juris; Urt. v. 16.05.2013 - 2 L 106/10 -, NuR 2014, 575; Urt. v. 13.03.2014 - 2 L 212/11 -, juris).

    Eine Nachforderung in diesem Verfahrensstadium ist nicht nur dann zulässig, wenn im ursprünglichen Genehmigungsverfahren Gründe vorgelegen haben, die eine solche Nachforderung bei objektiver Betrachtung entbehrlich erscheinen ließen (so Urt. d. Senats v. 20.04.2016, a.a.O., RdNr. 85), sondern auch dann, wenn - wie hier - die im Genehmigungsverfahren vom Antragsteller vorgelegten Unterlagen unzureichend waren, die Behörde aber aufgrund anderer Gutachten die Überzeugung gewonnen hat, dass sie ohne Nachforderung weiterer vom Antragsteller beizubringender Unterlagen eine Entscheidung treffen kann.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.07.2016 - 2 L 84/14

    Nachbarklage gegen eine immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung für eine

    Zu diesen Unterlagen gehören regelmäßig auch entsprechende Analysen und Prognosen, ggf. in Form von Gutachten (vgl. Urt. d. Senats v. 20.04.2016 - 2 L 64/14 -, juris RdNr. 78, m.w.N.).
  • VG Berlin, 09.02.2017 - 10 K 84.15

    Anordnung des temporären Abschaltens von Windenergieanlagen zum Schutz von

    Würden diese Nebenbestimmungen aufgehoben, so erhielte die Klägerin einen zeitlich unbeschränkte und damit inhaltlich veränderte Genehmigung (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15. März 2012 - OVG 11 S 72.10 - juris Rn. 8; a.A. u.a. Thüringer OVG, Beschluss vom 10. Februar 2015 - 1 EO 356/14 - juris Rn. 40 ff.; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 20.4.2016 - 2 L 64/14 - juris Rn. 48).

    Vor Erlass einer belastenden Nebenbestimmung bzw. einer konkretisierenden Inhaltsbestimmung müssen daher zum konkreten Standort der geplanten Anlage hinreichende Feststellungen zum Vorkommen geschützter Arten getroffen werden (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 20.4.2016 - 2 L 64/14 - juris Rn. 66).

    Da es somit offenbar noch keinen allgemein verbindlichen Stand von Wissenschaft und Technik zur Frage der Abschaltparameter bei Bewirtschaftungsmaßnahmen gibt, der sich in bundesweit einheitlichen Abschaltauflagen niedergeschlagen hätte, ist dem Beklagten nach der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts eine Einschätzungsprärogative zuzugestehen, die gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbar ist (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 20. April 2016 - 2 L 64/14 - juris Rn. 69 sowie BVerwG, Urteil vom 21. November 2013 - 7 C 40.11 - juris Rn. 19).

    Zwar hält die Kammer grundsätzlich an der Auffassung fest, wonach ein bloßer "Anfangsverdacht" für ein signifikantes Tötungsrisiko nicht ausreicht, vielmehr die Signifikanzschwelle erst dann überschritten ist, wenn aufgrund einer hinreichend gesicherten Tatsachenbasis feststeht, dass gerade an dem konkreten Standort der zu errichtenden Windkraftanlagen zu bestimmten Zeiten schlagopfergefährdete Fledermäuse in einer Zahl auftreten, die Kollisionen von mehr als nur einzelnen Individuen mit hoher Wahrscheinlichkeit erwarten lassen (vgl. VG Berlin, a.a.O., Rn. 26; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 16. Mai 2013- 2 L 80/11 - juris Rn. 23; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 20. April 2016 - 2 L 64/14 - juris Rn. 60).

  • VG Oldenburg, 06.12.2017 - 5 A 2869/17

    Abschaltanordnung; Fledermaus; Gondelmonitoring; Schlagrisiko; Windenergieanlage

    Hier hätte die Genehmigung jedoch von vornherein - unterstellt die Untersuchungsergebnisse des Gutachters ... wären zu diesem Zeitpunkt bereits bekannt gewesen - mit einer der Abschaltverfügung entsprechenden Auflage versehen werden können, um dem artenschutzrechtlichen Verbot des § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG Rechnung zu tragen (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 20. April 2016 - 2 L 64/14 -, juris Rn. 48).
  • VG Kassel, 25.10.2017 - 7 K 2267/15

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für Errichtung und Betrieb einer

    Dabei sind Umstände, die für die Beurteilung der Signifikanz eine Rolle spielen, insbesondere artspezifische Verhaltensweisen, häufige Frequentierung des betroffenen Raums und die Wirksamkeit vorgesehener Schutzmaßnahmen (vgl. u.a. BVerwG, Urteil vom 08.01.2014 - 9 A 4/13; Urteil vom 14.07.2011 - 9 A 12.10; Urteil vom 12.03.2008 - 9 A 3.06; speziell bei WKA: OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 20.04.2016 - 2 L 64/14; BayVGH, Urteil vom 18.06.2014 - 22 B 13.1358; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 18.04.2011 - 12 ME 274/10; Gatz , Rechtsfragen der Windenergienutzung, DVBl. 2009, 737, 744).

    Wie oben dargestellt verlangt die Rechtsprechung unter anderem eine konkrete Erhebungen zu den in der Umgebung des Standortes herrschenden Vorkommen und zur Häufigkeit der Frequentierung des betroffenen Raums (BVerwG, Urteil vom 14.07.2011 - 9 A 12/10, Rn. 99; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 20.04.2016 - 2 L 64/14, Rn. 66, juris).

  • VG Düsseldorf, 07.03.2018 - 28 K 963/17

    Rotmilan Abschaltalgorithmus Naturschutzfachliche Einschätzungsprärogative

    vgl. für ähnliche Gestaltungen von Abschaltverpflichtungen: OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 20. Mai 2016 - 2 L 64/14 -, juris, Rn. 48; Thüringer OVG, Beschluss vom 10. Februar 2015 - 1 EO 356/14 -, juris, Rn. 41-45;  a.A. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15. März 2012 - OVG 11 S 72.10 -, NuR 2012, 483.

    vgl. VG Berlin, Urteile vom 9. Februar 2017 - 10 K 84.15 -, juris, Rn.39 und vom 8. Oktober 2015 - 10 K 477.13 -, juris Rn. 28 ff.; OVG Sachsen-Anhalt, Urteile vom 13. März 2014 - 2 L 212/11 -, juris, Rn. 29 und vom 20. April 2016 - 2 L 64/14 -, juris, Rn. 66; VG Kassel, Urteil vom 25. Oktober 2017 - 7 K 2267/15.KS -, juris, Rn. 30.

  • VG Kassel, 14.12.2018 - 7 L 768/18

    Windenergie; naturschutzfachliche Einschätzungsprärogative; Mindestabstand

    Dabei sind Umstände, die für die Beurteilung der Signifikanz eine Rolle spielen, insbesondere artspezifische Verhaltensweisen, häufige Frequentierung des betroffenen Raums und die Wirksamkeit vorgesehener Schutzmaßnahmen zu berücksichtigen (vgl. u.a. BVerwG, Urteil vom 08.01.2014 - 9 A 4/13; Urteil vom 14.07.2011 - 9 A 12.10; Urteil vom 12.03.2008 - 9 A 3.06; speziell bei WKA: OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 20.04.2016 - 2 L 64/14; BayVGH, Urteil vom 18.06.2014 - 22 B 13.1358; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 18.04.2011 - 12 ME 274/10; Gatz , Rechtsfragen der Windenergienutzung, DVBl. 2009, 737, 744).
  • VG Magdeburg, 09.05.2023 - 4 A 20/21

    Vergrämung einer Saatkrähenkolonie auf einem Friedhof

    Können die Voraussetzungen eines Anspruchs auf Erteilung einer Genehmigung nur durch ein (technisches) Sachverständigengutachten nachgewiesen werden, genügt die Behörde ihrer Pflicht aus §§ 24, 26 VwVfG regelmäßig, wenn sie den Antragsteller zur Vorlage eines Privatgutachtens auffordert (OVG LSA, Urteil vom 20.04.2016 - 2 L 64/14 -, juris Rn. 79).

    Erweist sich eine Nebenbestimmung als rechtswidrig, obliegt es zwar regelmäßig dem Tatsachengericht die Tatsachenfeststellungen zu treffen, die für die Beurteilung der Frage, ob der Verwaltungsakt auch ohne die rechtswidrige Nebenbestimmung rechtmäßigerweise Bestand haben kann, erforderlich sind (vgl. OVG LSA, Urteil vom 20.04.2016 - 2 L 64/14 -, juris Rn. 69).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.05.2021 - 11 S 26.20

    Windkraftanlagen; Klage gegen Nebenbestimmung; Abschaltzeiten Fledermausschutz;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.09.2020 - 11 N 39.17

    Windenergieanlagen; Windkraftanlagen; Nebenbestimmungen; isolierte

  • VG Schwerin, 23.05.2017 - 7 B 1150/16

    DWD unterliegt im Streit um Errichtung einer Windenergieanlage innerhalb des 15

  • VG Cottbus, 20.03.2020 - 5 L 368/19

    Immissionsschutzrecht

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.11.2022 - 5 KM 346/22

    Abschaltverpflichtung zum Schutz des Weißstorches beim Betrieb einer

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